Der anhaltende Zustrom von Flüchtlingen ist das beherrschende Thema in den Medien.
Unternehmen, die sich über die jetzt schon bestehenden Regelungen zur Beschäftigung von Flüchtlingen, bzw. Asylbewerbern informieren wollen, verweisen wir auf ein Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit zu diesem Thema, das Sie unter www.arbeitsagentur.de > Unternehmen > Broschüren abrufen können.
Direktlink (PDF, 3 MB) „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“
Die Wirtschaft will gut qualifizierten Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen mit Bleiberechtsperspektive den Wechsel in die Erwerbsmigration erleichtern.
Faktisch besteht zwar heute bereits für Asylsuchende und Geduldete die Möglichkeit, nach drei Monaten eine Arbeit aufzunehmen, die den Anforderungen der Blauen Karte EU für qualifizierte Fachkräfte oder der Positivliste der Mangelberufe der Arbeitsagentur entspricht, ohne dass eine Vorrangprüfung erforderlich ist (üblicherweise gilt die Vorrangprüfung, also ob es einen ebenso geeigneten Bewerber mit deutschem oder EU-Pass gibt, für 15 Monate). Mit dieser Erleichterung ist jedoch keine echte Aufenthaltsberechtigung verknüpft, eine spätere Abschiebung ist also jederzeit möglich. Ein Antrag auf reguläre Zuwanderung über das System der Erwerbsmigration (Blaue Karte, Mangelliste) kann jedoch nach derzeitiger Rechtslage nur im Herkunftsland beantragt werden – eine Anforderung, die viele Flüchtlinge, die bereits nach Deutschland gekommen sind, nicht erfüllen können.
An diesem Punkt setzt das entsprechende Konzept eines solchen „Spurwechsels an, das auf Initiative der Arbeitgeber Baden-Württemberg, des Baden-Württembergischen Handwerkstags und des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags im engen Austausch mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) erarbeitet wurde. Es sieht vor, dass Asylbewerber und Geduldete, die bereits erfolgreich in den Arbeitsmarkt integriert wurden oder an einer Maßnahme für die Berufsanerkennung teilnehmen, auch im Fall einer Ablehnung ihres Asylantrags nicht wieder ausreisen müssen, sondern ohne vorherige Ausreise in das System der Erwerbsmigration wechseln können, wenn sie mit ihren Qualifikationen die eng gesteckten Voraussetzungen dafür erfüllen.
Die Arbeitgeber Baden-Württemberg haben die Landesregierung um Unterstützung Ihrer Forderung beim Flüchtlingsgipfel in Berlin gebeten.
Um die Betroffenheit unserer Mitglieder festzustellen und um weitere Aktivitäten sinnvoll zu planen zu können, wäre es für uns hilfreich, wenn Sie uns den nachstehenden Fragebogen beantworten und bis 10.10.2015 zusenden.
Fragebogen Beschäftigung von Flüchtlingen runterladen »Wir danken für Ihre Mitwirkung.
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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.