Mit Rundschreiben Nr. 10/2014 hatten wir unsere Mitgliedsfirmen über die Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom 3. April 2014 informiert, in denen dieses entschieden hat, dass abhängig beschäftigte Rechtsanwälte, die bei einem nicht anwaltlichen Arbeitgeber beschäftigt sind, nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit werden können. Zur Umsetzung der BSG-Urteile hat die DRV Bund am 12. Dezember 2014 ergänzende Informationen auf ihrer Homepage veröffentlicht.

 

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Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.