Die Bundesregierung plant eine Änderung des Handelsgesetzbuchs (HGB). Diese soll per Änderungsantrag in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie eingebracht werden.
Die Niedrigzinsphase führt zu steigenden Rückstellungen und belastet damit auch die betriebliche Altersvorsorge. Zur Entlastung plant die Bundesregierung, den Berechnungszeitraum für den handelsbilanziellen Rechnungszins auszuweiten. Die Ausweitung soll von derzeit 7 auf 10 Jahre erfolgen. Die begrüßenswerte Änderung greift jedoch zu kurz, wirkungsvoller wäre eine Ausweitung des Berechnungszeitraums auf 15 Jahre. Voraussichtlich wird am 15. Februar 2016 eine öffentliche Anhörung im zuständigen Bundestagsfinanzausschuss durchgeführt, die zweite und dritte Lesung des Gesetzesentwurfs im Bundestag und die Verabschiedung sind für den 18. oder 19. Februar 2016 vorgesehen. Die abschließende Beratung des Bundesrats soll am 26. Februar 2016 stattfinden. Das Gesetz könnte damit Ende Februar/Anfang März 2016 in Kraft treten.
Über das weitere Verfahren werden wir Sie informieren.
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