Spediteure aus Österreich, Polen und Ungarn haben eine Verfassungsbeschwerde gegen das deutsche Mindestlohngesetz erhoben. Sie wehren sich gegen die Anwendung des Mindestlohns im grenzüberschreitenden Verkehr und gegen die damit verbundenen Dokumentations- und Meldepflichten. Zudem sollen die Karlsruher Richter den Mindestlohn und die §§ 16, 17 Abs. 2 MiLoG (Melde- und Dokumentationspflichten) für europäische Transportunternehmen für sechs Monate außer Kraft zu setzen (Az: 1 BvR 555/15).
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