Im Dschungel der Gesetze sollten Arbeitgeber den Überblick über die Aushangpflicht behalten. Andernfalls können Schadensersatzforderungen der Arbeitnehmer sowie die Auferlegung von Buß- bzw. Ordnungsgeldern drohen.

Viele Gesetze, insbesondere solche über Schutzvorschriften zugunsten der Arbeitnehmer, sehen einen Aushang im Betrieb ausdrücklich vor. Die daraus für den Arbeitgeber resultierende Pflicht, die entsprechenden Gesetze – oder Gesetzesstellen – ausfindig zu machen und deren Aktualität im Blick zu behalten, stellt regelmäßig eine Belastung und teilweise auch eine Herausforderung dar. Dies umso mehr, da bei Missachtung der Aushangpflichten Schadensersatzforderungen und Sanktionen, bis hin zum Ordnungsgeld, drohen können.

Daher hat der Verband grosshandel-bw es sich zur Aufgabe gemacht, einmal die wichtigsten Fragen und Fakten zur Aushangpflicht zusammenzufassen sowie eine Liste der betroffenen Gesetze zu erstellen.

Das Merkblatt und die Liste der betroffenen Gesetze stehen den Verbandsmitgliedern zum Download bereit.

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