Nach langem Warten herrscht endlich Gewissheit. Die seit langem angekündigte Ausbildungsprämie startet ab dem 01. August 2020.

„Auszubildende sind die Fachkräfte von morgen. Und Deutschland braucht diese gut qualifizierten Fachkräfte“, sagte Bundesminister Heil.

Hatte bereits das Bundeskabinett am 26. Juni 2020 die Eckpunkte für das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ verkündet, so wurde die erste Förderrichtlinie nun am 31.07.2020 vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales endlich beschlossen.

Ziel des Programms ist es, Unternehmen finanziell bei der betrieblichen Ausbildung zu unterstützen, damit Deutschland auch in Zukunft junge ausgebildete Fachkräfte hat.

Gefördert werden Ausbildungen, die frühestens am 01. August 2020 beginnen. Dies gilt auch, wenn der Ausbildungsvertrag bereits früher abgeschlossen wurde.

Von diesem Programm profitieren ausschließlich kleine und mittelständische Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten, die von der Pandemie „in erheblichem Umfang” betroffen sind.

Der Eckpunkteentwurf stellt für die Betroffenheit darauf ab, ob das Unternehmen in der ersten Hälfte des Jahres 2020 wenigstens einen Monat Kurzarbeit durchgeführt hat oder der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist.

Diese Unternehmen erhalten für jeden Auszubildenden, nach Ablauf der Probezeit, eine Prämie in Höhe von 2.000 €, wenn sie ihr Ausbildungsniveau im Jahr 2020 im Vergleich zu den vergangenen 3 Jahren erhalten haben. Konnte sie dieses im Durchschnitt zu den 3 Vorjahren sogar steigern, stehen Unternehmen für jeden im Jahr 2020 zusätzlich geschlossenen Ausbildungsvertrag, nach Ablauf der Probezeit, 3.000 € zu.

Neben der Prämie für den Erhalt oder die Steigerung des Ausbildungsniveaus erhalten auch Unternehmen, die die Kurzarbeit bei Auszubildenden vermieden haben, eine Prämie. Erforderlich ist ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent im gesamten Betrieb; anderenfalls wird davon ausgegangen, dass die Ausbildungsaktivitäten auch ohne Förderung wie üblich fortgesetzt werden können. Die Förderung erfolgt in Höhe von 75 Prozent der Brutto-Ausbildungsvergütung für jeden Monat, in dem im Betrieb ein Arbeitsausfall von mindestens 50 Prozent zu verzeichnen ist.

Ebenso erhalten Unternehmen, die Auszubildende von Betrieben übernehmen, die pandemiebedingt Insolvenz anmelden mussten, eine Prämie von 3.000 € pro aufgenommenen Auszubildenden. Auch diese Prämie wird nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit ausgezahlt.

Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2020 befristet.

Die Antragsunterlagen sind auf der Internetseite der Agentur für Arbeit zu finden:
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Das Eckpunktepapier auf der Homepage des BMWi zum Download bereit:
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern.pdf?__blob=publicationFile&v=6

 

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