Die Teilnehmer des Seminars von grosshandel-bw „Betriebsratswahl aus Arbeitgebersicht“ erhielten nicht nur einen juristischen Überblick über die Betriebsratswahlen, sondern wertvolle Tipps zum Umgang mit dem Gremium.

„Jedes Unternehmen erhält den Betriebsrat, den es verdient!“, mit diesem Statement setzte der Referent, RA Joachim Kienzle, gleich zu Beginn der Veranstaltung ein sprichwörtliches Ausrufezeichen. Um im Betriebsrat einen konstruktiven Gesprächspartner zu finden und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aufzubauen, sei es notwendig, das Amt des Betriebsratsmitglieds entsprechend zu würdigen und mit dem Gremium auf Augenhöhe zu sprechen. Dies beginne bereits bei der gesetzlich geforderten Begleitung des Wahlverfahrens.

Die Besonderheiten des Verfahrens stellte der Referent im Rahmen eines informativen und kurzweiligen Vortrags aus Arbeitgebersicht dar. Auch wenn die Verantwortung für die Wahl grundsätzlich beim Betriebsrat und später beim Wahlvorstand liegt, so ist es aus Arbeitgebersicht trotzdem notwendig, über die Fallstricke informiert zu sein. Dies gilt insbesondere deshalb, weil Fehler im Wahlverfahren möglicherweise durch eine Anfechtung zur Wiederholung der Wahl führen können und damit Mehrkosten für den Arbeitgeber provozieren. Laut Joachim Kienzle könne es beispielsweise sinnvoll sein, dass ein Mitglied des Wahlvorstandes/Wahlausschusses aus der Personalabteilung rekrutiert werde, um die Abläufe bei der Erstellung von Wählerlisten oder beispielsweise die Vorbereitung von Briefwahlunterlagen zu beschleunigen und zu vereinfachen.

 

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