Außenarbeiten sind auch im Groß- und Außenhandel nicht selten. Prävention bei natürlicher UV-Strahlung vermeidet Krankheitszeiten.

Der Bundesrat hat die Verordnung zur Änderung der arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung beschlossen, wonach ein neuer Angebotsvorsorgeanlass für Tätigkeiten mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung (ab einer Stunde) ergänzt wird. Ziel der Verordnung ist es, arbeitsbedingte Gesundheitsgefährdungen durch natürliche UV-Strahlung zu vermeiden oder zu minimieren und die hohe Zahl an Berufskrankheiten mit Hilfe von präventiven Maßnahmen künftig zu reduzieren.

Es wird insoweit lediglich eine Angebotsvorsorge geregelt. Eine Pflichtvorsorge wird nicht in die Verordnung mit aufgenommen werden, obwohl dies der federführende Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik des Bundesrates empfohlen hatte. Insoweit konnte sich die Arbeitgeberposition, vertreten durch die BDA, durchsetzen, dass eine Angebotsvorsorge für entsprechende Tätigkeiten ausreichend für den Schutz der Beschäftigten ist.

Mitgliedern von grosshandel-bw steht die Änderungsverordnung, die unverändert vom Bundesrat übernommen wurde, nachfolgend oder im Downloadbereich zur Verfügung.

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