Bis zum 31. März 2016 muss die Anzeige über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen für das Jahr 2015 bei der zuständigen Agentur für Arbeit abgegeben werden. Bei nicht Erreichen der vorgeschriebenen Anzahl der schwerbehinderten Arbeitnehmer muss für jeden unbesetzten Pflichtarbeitsplatz eine Ausgleichsabgabe entrichtet werden. Hierfür gelten dieses Jahr noch die alten Sätze.
115 € bei einer Beschäftigungsquote von 3 bis unter 5 Prozent
200 € bei einer Beschäftigungsquote von 2 bis unter 3 Prozent und
290 € bei einer Beschäftigungsquote von 0 bis unter 2 Prozent.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwenden wir die männliche Form.
Wir meinen immer alle Geschlechter im Sinne der Gleichbehandlung.