Reform der betrieblichen Altersversorgung
Der Gesetzgeber reformiert die betriebliche Altersversorgung, um deren Verbreitung zu erhöhen. Herzstück des Entwurfs ist das sog. Sozialpartnermodell, wonach es künftig möglich sein soll, durch Tarifvertrag oder aufgrund eines Tarifvertages durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen eine reine