Temporäre Umsatzsteuersenkung ist teuer und aufwändig
grosshandel-bw unterstützt BGA-Initiative zur Vereinfachung der Umsatzsteuersenkung im B2B-Bereich
grosshandel-bw unterstützt BGA-Initiative zur Vereinfachung der Umsatzsteuersenkung im B2B-Bereich
Spitzenverbände nehmen zum Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz Stellung
Durch das Gesetz sollen die beschlossenen steuerlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise umgesetzt werden.
Um die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bewältigen, Arbeitsplätze und Wohlstand zu sichern und die Zukunftsfähigkeit zu stärken, wurde am 03.06.2020 ein umfassendes Wirtschaftspaket beschlossen.
Während der Coronakrise können Arbeitgeber vom 01. März bis 31. Dezember 2020 Beihilfen/Unterstützung bis zu einem Betrag von EUR 1.500,00 nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren.
Finanzministerin Edith Sitzmann: „Wir prüfen laufend, wie wir gezielt und unbürokratisch helfen können”
Die Obergrenze der steuerlichen Förderung von betrieblicher Gesundheitsförderung erhöht sich auf 600,00 € pro Mitarbeiter und Jahr.
Der Bundesrat hat am 29. November 2019 das „Jahressteuergesetz 2019“ mit relevanten Änderungen im Einkommensteuerrecht beschlossen. Kernbestandteile des Gesetzes sind Regelungen zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und Jobtickets.
Wer den öffentlichen Nahverkehr, das Fahrrad oder andere umweltfreundliche Fahrzeuge nutzt, wird steuerlich gefördert.
Zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms soll ein neues Gesetz ab Januar 2020 Neuregelungen im Steuerrecht bringen.