Die Maskenpflicht im Fokus
In Baden-Württemberg wurde die Bundesverordnung zum Arbeitsschutz in einer Landesverordnung umgesetzt – leider erschreckend spontan und früher als geplant.
In Baden-Württemberg wurde die Bundesverordnung zum Arbeitsschutz in einer Landesverordnung umgesetzt – leider erschreckend spontan und früher als geplant.
Auch im Januar und Februar 2021 besteht die erleichterte Möglichkeit der Stundung der Sozialversicherungsbeiträge für betroffene Unternehmen.
Arbeitgeber sollten nicht nur beim Abschluss einer Betriebsvereinbarung darauf achten, ob ihr Betriebsrat wirksame Beschlüsse gefasst hat. Ein wirksamer Betriebsratsbeschluss ist zwingende Voraussetzung für die Handlungsfähigkeit des Betriebsrats.
Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt am 27. Januar in Kraft. grosshandel-bw fasst die wichtigsten Fakten für Arbeitgeber zum Thema Homeoffice zusammen und gibt Handlungsempfehlungen.
Seit dem 17.01.2021 gilt in Baden-Württemberg die neue Corona Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (CoronaVO EQ), die u. a. eine Testpflicht bei Einreise aus einem Risikogebiet vorsieht.
Das BAG bestärkt Arbeitgeber: Arbeitgeber erhalten ein weiteres Auskunftsrecht gegenüber Arbeitnehmern sowie die Möglichkeit das Annahmeverzugslohnrisiko im Rahmen einer Kündigungsstreitigkeit durch Arbeitsvermittlung zu minimieren.
Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung sieht neben einer stärkeren Verlagerung der Tätigkeiten ins „Homeoffice“, auch eine strengere Maskenpflicht vor. Bei der genauen Umsetzung besteht noch dringender Klärungsbedarf.
In Folge der neuen Test- und Quarantäneregelungen könnte der gesamte Waren- und Güterverkehr ins Stocken geraten.
Gesetzlich Versicherte dürfen in diesem Jahr für die Corona-bedingte Betreuung ihrer Kinder zu Hause zusätzliche Kinderkrankentage beanspruchen.
Seit dem 11. Januar 2021 müssen Kantinen in Betrieben schließen. Eine generelle Verpflegung bleibt möglich und Sonderkonstellationen werden berücksichtigt. Ebenso werden die Forderungen nach einer Homeoffice-Pflicht lauter.