Motiviert weiterbilden
Die Steigerung zur Weiterbildungsmotivation sowie das Marketing für Personalentwicklungsmaßnahmen standen im Vordergrund des Forums Bildung von grosshandel-bw bei der Leopold Fiebig GmbH & Co. KG in Rheinstetten.
Die Steigerung zur Weiterbildungsmotivation sowie das Marketing für Personalentwicklungsmaßnahmen standen im Vordergrund des Forums Bildung von grosshandel-bw bei der Leopold Fiebig GmbH & Co. KG in Rheinstetten.
Der Auskunftsanspruch des Betriebsrats auf Nennung der Namen der schwangeren Mitarbeiterinnen besteht nur dann, wenn der Betriebsrat die Auskunft zur Einhaltung von konkreten Schutzvorschriften für die Mitarbeiterinnen benötigt.
Nur häppchenweise lässt das Bundesarbeitsgericht erkennen, wo die Grenze beim Vorbeschäftigungsverbot liegen soll. 20 Jahre könnten es sein. Aber es gibt noch weitere offene Fragen bei der sachgrundlosen Befristung.
Ein ostdeutscher Mitarbeiter forderte Entschädigung. Er fühlte sich durch seine Vorgesetzten wegen seiner Herkunft diskriminiert. Damit hatte er wenig Erfolg.
Ein Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die laufenden Leistungen der betrieblichen Altersversorgung alle drei Jahre zu überprüfen und nach billigem Ermessen über eine Anpassung zu entscheiden. Ein Hilfsmittel für diese Entscheidung ist die Entwicklung des jeweiligen Verbraucherpreisindexes.
Wenn die Betriebsparteien durch Tarifvertrag betriebsverfassungsrechtliche Organisationseinheiten schaffen, gilt dieser Betriebsbegriff nicht für das Kündigungsschutzrecht. Das hat Folgen für die Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit und die Sozialauswahl.