Ausschlussfristen müssen Mindestlohn ausnehmen
Weder der Arbeitgeber noch der Arbeitnehmer wollen drei Jahre warten müssen, ob der andere Ansprüche geltend macht. Darum gibt es Ausschlussfristen, die die dreijährige Verjährungsfrist abkürzen. Doch bei der Formulierung ist Vorsicht geboten.