Neue Corona-Regeln für Unternehmen
Ab dem 1. Juli 2021 treten die Änderungen der Corona-Arbeitsschutzverordnung befristet bis zum 10. September 2021 in Kraft. Die Testangebotspflicht, die Kontaktreduzierung und die Verpflichtung zu Hygienekonzepten aufgrund von Gefährdungsbeurteilungen bleiben bestehen.