Tarifnachrichten Nr. 4 / 2019
Tarifabschluss in der vierten Verhandlungsrunde
Tarifabschluss in der vierten Verhandlungsrunde
Die Großhandelsumsätze sind im März 2019 nominal um 1,8 Prozent gestiegen. Real verzeichneten die Umsätze mit 0,1 Prozent eine schwarze Null.
Der EU-Rat hat am 27. Mai Schlussfolgerungen zu einem wettbewerbsfähigen Binnenmarkt angenommen. Darin werden die Fortführung des Abbaus grenzüberschreitender Hindernisse sowie eine gesteigerte Rechtssicherheit durch verhältnismäßige und transparente Regelungen gefordert.
Die betriebliche Erste Hilfe-Ausstattung muss einen Verbandskasten mit vorgeschriebenen Inhalten umfassen. Dies ist von der Betriebsgröße und dem Betriebszweck abhängig.
Ab 1. Juli 2019 wird die maßgebliche Entgeltgrenze für Midijobs von bisher 850,00 Euro auf 1.300,00 Euro angehoben und die Gleitzone in einen sog. Übergangsbereich umbenannt.
Die Vorteile sind vielfältig: Optimierte Auslastung des Fuhrparks, transparente Reisekosten oder Kontrolle der Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Doch der Datenschutz setzt Grenzen.
Eine neue europäische Richtlinie soll die Restrukturierung und Sanierung von Unternehmen in Europa erleichtert. grosshandel-bw und der BGA engagieren sich dafür, dass bei ihrer Umsetzung in Deutschland die Interessen der Gläubiger hinreichend berücksichtigt werden.
Um Mitarbeiter zu werben und zu halten, müssen Arbeitgeber heutzutage kreativ werden. Eine Alternative zur Geldprämie können Benefits, wie zum Beispiel Werkmietwohnungen sein.
Wer seine Arbeitnehmer vorübergehend in die Schweiz entsendet, muss eine Meldeerklärung abgeben. Dies gilt auch für kurzzeitige Montagearbeiten und viele andere Dienstreisen. Die wichtigsten Informationen zum Meldeverfahren haben wir für Sie in einem „Länderblatt Schweiz“ zusammengefasst.
Für einen schwerbehinderten Mitarbeiter muss der Arbeitgeber keine neue Weiterbeschäftigungsmöglichkeit schaffen. Eine Beschäftigungsgarantie für schwerbehinderte Menschen existiert nicht.