Forum Personalarbeit: Umfangreiche Themenpalette
Das Forum Personalarbeit am 17.04.2018 im Schlosshotel in Karlsruhe war wieder gut besucht. Die Teilnehmer wurden über aktuelle Themen des Arbeitsrechts sowie zum Datenschutzmanagement informiert.
Das Forum Personalarbeit am 17.04.2018 im Schlosshotel in Karlsruhe war wieder gut besucht. Die Teilnehmer wurden über aktuelle Themen des Arbeitsrechts sowie zum Datenschutzmanagement informiert.
Es bleibt riskant, einen älteren Arbeitnehmer nach Vollendung des 52. Lebensjahres unter bestimmten Voraussetzungen sachgrundlos mehrfach zu befristen.
Die Streitfrage zum Bestehen einer strikten Neutralitätspflicht des Arbeitgebers im Rahmen von Betriebsratswahlen ist jetzt höchstrichterlich geklärt worden.
Tritt der Arbeitgeber als Zwischenmieter auf, um Werkswohnungen anbieten zu können, bleibt der Mieterschutz nach § 565 BGB erhalten.
Auf der Arbeit selbst und dem Weg dorthin sind Beschäftigte in der Regel unfallversichert. Anders sieht es auf der Toilette aus. Ereignet sich hier ein Unfall, wird dieser oftmals nicht als Arbeitsunfall anerkannt.
Betriebsratsmitglieder dürfen wegen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Interessant kann dies im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Aufhebungsvertrag mit Abfindung werden.
Im Berufsausbildungsverhältnis muss eine Probezeit von mindestens 1 bis maximal 4 Monaten vereinbart werden. Innerhalb der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden.
Ein neues Urteil des EuGH (vgl. Artikel v. 14.03.2018) schafft Rechtssicherheit und bestätigt die Möglichkeit, das Ende eines Arbeitsverhältnisses vor Erreichen der Regelaltersgrenze sogar mehrfach hinauszuschieben.
Das Staatliche Schulamt Karlsruhe führte auch in diesem Jahr mit Verbänden, Innungen und Kammern der Region die „Woche der Berufsinformation“ als wertvolle und wichtige Ergänzung zur schulischen Berufswegeplanung durch – grosshandel-bw war wieder dabei.