Technologieeinsatz im Kampf gegen Corona – #CoronaApp
Die Corona-Warn-App ist an den Start gegangen. Damit einher gehen auch einige arbeitsrechtliche Fragestellungen.
Die Corona-Warn-App ist an den Start gegangen. Damit einher gehen auch einige arbeitsrechtliche Fragestellungen.
Werbemails trotz Widerspruch, mangelhafte Auskunft, nicht gelöschte Kundendaten: Besonders die Missachtung von Betroffenenrechten hat dazu geführt, dass Bußgelder von fast 200.000 € verhängt wurden.
Unternehmen ist bei der Erfüllung von Auskunftsansprüchen viel zuzumuten: In einem neuen Urteil wurden die weitreichenden Auskunftspflichten aus der DSGVO bestätigt – dieses Verständnis scheint sich durchzusetzen.
Bundestag stimmt für Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes, nach der die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erst ab einer Schwelle von 20 Mitarbeitern verpflichtend sein soll.
Die Vorteile sind vielfältig: Optimierte Auslastung des Fuhrparks, transparente Reisekosten oder Kontrolle der Arbeitszeiten der Mitarbeiter. Doch der Datenschutz setzt Grenzen.
Noch gilt die EU-DSGVO auch in Großbritannien. Mit dem geplanten Austritt aus der Europäischen Union (EU) ändern sich auch die Vorgaben für die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen den Mitgliedsstaaten der EU und Großbritannien.
Die Telemedizin in Deutschland entwickelt sich. Mit der Onlinemethode erhält man die AU-Bescheinigung über einen Messenger direkt auf das Handy gesendet und zusätzlich postalisch.
Unternehmen erhalten irreführende Schreiben, die über den Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrages täuschen sollen.
Durch die neue Gesetzeslage ist dem Missbrauch des Datenschutzrechts durch Abmahnvereine Tür und Tor geöffnet.
Viele Unternehmen pflegen einen Internetauftritt bei Facebook als sogenannte Fanpage. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun mit Urteil vom 5. Juni 2018 (C-201/10) entschieden, dass auch das Unternehmen als auch Facebook selbst für die Verarbeitung dieser