Infektionsschutzgesetz-Änderung und Corona-Arbeitsschutzverordnung-Verlängerung
Viele Corona-Maßnahmen sollen mit Ablauf des 19. März 2022 durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes enden. Über die Corona-Arbeitsschutzverordnung bleiben für Arbeitgeber allerdings einige Regelungen bestehen.