Aktualisierte Unterlagen zum Kurzarbeitergeld
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben ihre Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld aktualisiert.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) haben ihre Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld aktualisiert.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rudert nach einiger Kritik an seiner Idee einer freiwilligen Quarantäne zurück. An der verkürzten Dauer der Quarantäne hält er aber fest.
Bis 30. Juni 2022 gelten die nun erneut verlängerten Sonderregelungen für coronabedingte Pflegesituationen fort. grosshandel-bw fasst diese zusammen.
Seit dem 19. März gelten bundesweit neue Corona-Regelungen. Die Länder können allerdings im Rahmen der Übergangsregelung bis 02. April an den bestehenden Regelungen festhalten. Was gilt nun im Arbeitsrecht?
Nach den Änderungen auf Bundesebene hat sich auf Landesebene bisher nicht viel getan – grosshandel-bw gibt einen aktuellen Überblick für Baden-Württemberg.
Der Entschädigungsanspruch bei Betreuungserfordernis sowie die Sonderreglungen zum Kinderkrankengeld wurden verlängert. Zusätzlich gibt es Sonderregelungen beim Elterngeld.
Ab dem 20. März 2022 sollen viele Corona-Regelungen wegfallen und einige bestehen bleiben. Finale Regelungen sind vor allem auf Länderebene noch nicht absehbar.
Viele Corona-Maßnahmen sollen mit Ablauf des 19. März 2022 durch die Änderung des Infektionsschutzgesetzes enden. Über die Corona-Arbeitsschutzverordnung bleiben für Arbeitgeber allerdings einige Regelungen bestehen.
Für die Entschädigung der Arbeitgeber bei einer coronabedingten Quarantäne der Mitarbeiter soll künftig ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis ausreichen.
Zum 03. März 2022 ist eine neue Corona-Einreiseverordnung in Kraft getreten, deren geänderte Begriffsdefinition dazu führt, dass aktuell keine Länder mehr als Hochrisikogebiete eingestuft sind.